Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 216 / 2021 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Lebens und der Existenzminima entspricht, und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung
Zeitliche Textfassungen
07.06.2021
Verkündet
In Kraft seit 07.06.2021
Novellierungen
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