Gesetz Nr. 215/2002
Gesetz über das Staatsanleihenprogramm zur Anhebung von Mitteln zur Bereitstellung rückzahlbarer finanzieller Hilfe aus dem Staatshaushalt zur Deckung der Entschädigung aus dem Kooperativen Versicherungsfonds
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 177/2003
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 215/2002
Act Nr. 276 / 2023 Coll.
Wird aufgehoben durch
Gesetz über die Abschaffung der Rechtsvorschriften
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.