Regierungsverordnung Nr. 214 / 2023 Coll.

Regierungsdekret zur Änderung des Regierungsdekrets Nr. 463 / 2022 Slg. über die Bestimmung der Strom- und Gaspreise in einer außergewöhnlichen Marktsituation, die für Verluste in Vertriebssystemen und für Entschädigungen für die Versorgung von Strom und Gas für Verluste zu bestimmten Preisen geliefert wird

Zeitliche Textfassungen

01.07.2023 Aktuell
In Kraft seit 01.07.2023
30.06.2023 Verkündet
In Kraft seit 30.06.2023
30.06.2023 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 30.06.2023 bis 30.06.2023

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf