Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 214 / 2001 Coll.
Erlass des Ministeriums für Industrie und Handel zur Festlegung der Definition von Energiequellen, die als nachwachsend angesehen werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.