Regel Nr. 214 / 1949 Coll.
Verordnungen, die Vorschriften für die Abrechnung von Gebührenäquivalent für den Zeitraum bis zum 30. Juni 1949 erlassen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.