Verordnung Nr. 213/2004 Slg.

Verordnung zur Festlegung einer Liste theoretischer und praktischer Bereiche, die den in der Tschechischen Republik erforderlichen Bildungs- und Ausbildungsinhalt für die Ausübung geregelter Tätigkeiten im Rahmen des Landwirtschaftsministeriums darstellen

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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