Verordnung Nr. 213/2004 Slg.
Verordnung zur Festlegung einer Liste theoretischer und praktischer Bereiche, die den in der Tschechischen Republik erforderlichen Bildungs- und Ausbildungsinhalt für die Ausübung geregelter Tätigkeiten im Rahmen des Landwirtschaftsministeriums darstellen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.