Regierungsverordnung Nr. 212 / 1997 Coll.
Regierungsdekret zur Erklärung eines verbindlichen Teils des Gebietsplans der Olomouc-Konturbation
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.