Das Verfassungsgericht fand Nr. 211 / 2024 Coll.

Feststellungen des Verfassungsgerichts sp. zn. Pl. ÚS 5 / 24 über den Antrag auf Nichtigerklärung von Ziffer 3 (3) in den Worten "2,822 mal" des Gesetzes Nr. 236 / 1995 Slg., über das Gehalt und andere Formalitäten im Zusammenhang mit der Erfüllung der Aufgaben von Vertretern der Staatsmacht und von bestimmten staatlichen Stellen und Richtern und Mitgliedern des Europäischen Parlaments, geändert, und Artikel XXIX des Gesetzes Nr. 349 /

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02.07.2024 Verkündet
In Kraft seit 02.07.2024

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