Verordnung des Verkehrsministeriums Nr. 211 / 1964 Coll.
Verordnung des Verkehrsministeriums über die Beförderungsvorschriften der Sammelwagen von Stücken
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.