Regierungsverordnung Nr. 211 / 1947 Coll.
Verordnung zur Änderung und Ergänzung bestimmter Bestimmungen über den Status der Mitglieder der Finanzgarde
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.