Regierungsverordnung Nr. 210 / 2022 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 74/2017 Slg. über bestimmte Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Lieferung von Obst, Gemüse, Milch und Schulerzeugnissen und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Regierungsvorschriften in der geänderten Fassung
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