Entschließung Nr. 21/1984

Beschluß des Präsidiums des tschechischen Nationalrates über die Ankündigung einer ergänzenden Wahl zum nordmährenischen Regionalen Nationalkomitee im Wahlkreis Nr. 90

Gültig
ANHANG
Entschließung
Büro des Nationalen Rates
vom 14. Februar 1984
über die Ankündigung einer ergänzenden Wahl zum nordmährenischen Regionalen Nationalkomitee im Wahlkreis Nr. 90
Präsidium des tschechischen Nationalrats
Ankündigt nach § 50 Abs. 1 des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 54 / 1971 Coll., bei der Wahl zu den Nationalkomitees in der Tschechischen Sozialistischen Republik, die ergänzende Wahl zum nordmährenischen Regionalkomitee im Wahlkreis Nr. 90 (Teil des Gebiets von Olomouc, gebunden durch die Straßen von Lenin der U Husova Choir, Riegrova, der Platz des Friedens, der Platz der Roten Armee,
Kemp v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungBeschluß des tschechischen Nationalratsbüros Nr. 21 / 1984 Slg. über die Ankündigung einer ergänzenden Wahl zum nordmährenischen Regionalausschuß im Wahlkreis Nr. 90
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum16.03.1984
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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