Dekret des Staatlichen Sozialversicherungsamts, Zentralrat der Gewerkschaften und Ministerium für Gesundheit Nr. 21 / 1965 Coll.

Verordnung des Staatlichen Sozialversicherungsamts, des Zentralrats der Gewerkschaften und des Gesundheitsministeriums über die Rentenversicherung, Krankenversicherung und Vorbeugung und medizinische Versorgung bestimmter in der Erbringung von Dienstleistungen tätiger Bürger

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