Erlass des Ministeriums für Allgemeines Engineering Nr. 21 / 1962 Coll.
Verordnung des Ministeriums für Allgemeines Engineering, die Grundbedingungen für die Lieferung von Reparaturen und planmäßige Wartung von Straßenfahrzeugen für den Kraftfahrzeugtransport in öffentlichen Autoreparaturanlagen
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