Regierungsverordnung Nr. 21 / 1947 Coll.
Verordnung über die höchste Unterrichtspflicht von Direktoren, Professoren und Lehrern in Sekundar- und Berufsschulen und über die Höhe der Vergütung für Stunden, die höher sind
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.