Regierungsverordnung Nr. 21 / 1946 Coll.
Verordnung über die Verlängerung der Optionsfrist im Rahmen des Abkommens zwischen der Tschechoslowakischen Republik und der Union der sowjetischen Sozialistischen Republiken über die Ukraine von Zakarpat
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.