Regierungsverordnung Nr. 209 / 2001 Coll.

Verordnung der Regierung zur Erstellung einer Liste der von einem Unternehmer nur von natürlichen Personen durchzuführenden Geschäfte, die die in dieser Verordnung festgelegten beruflichen Qualifikationen erfüllen

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Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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