Regierungsverordnung Nr. 209 / 2001 Coll.
Verordnung der Regierung zur Erstellung einer Liste der von einem Unternehmer nur von natürlichen Personen durchzuführenden Geschäfte, die die in dieser Verordnung festgelegten beruflichen Qualifikationen erfüllen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.