Dekret Nr. 209 / 1946 Coll.

Beschluss über die Zuständigkeit der Behörden hinsichtlich der Leistungen der Vermögenserhöhung und der Leistungen von Personen, die nach dem 1. November 1945 ihren Wohnsitz geändert haben, und zur Änderung des Beschlusses des Finanzministeriums vom 12. September 1946, Nr. 174 Coll., über die Delegation der Steuerverwaltungen zur Annahme von Anträgen (Genehmigungen) und zur Messung des Nutzens der Vermögenserhöhung und Vermögensvorteile

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