Dekret Nr. 208 / 2007 Coll.
Verordnung über die Einzelheiten der Durchführung des Gesetzes über die Anerkennung der Ergebnisse der Weiterbildung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.