Dekret Nr. 207 / 2008 Coll.

Beschluss über die Unterlagen, die die tschechische Beteiligungsgesellschaft dem Notar zur Erteilung einer Rechtsurkunde über den Abschluss der grenzüberschreitenden Fusion vorlegen muss

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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