Das Verfassungsgericht fand Nr. 207 / 2003 Coll.

Das Verfassungsgericht fand vom 4. Juni 2003 über den Antrag auf Nichtigerklärung eines Teils des Satzes der zweiten Bestimmung § 11 Abs. 1 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 48 / 1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung und zur Änderung und Ergänzung bestimmter verwandter Gesetze in der geänderten Fassung, ausgedrückt in den Worten "selbst im Zusammenhang mit der Versorgung"

Zeitliche Textfassungen

14.07.2003 Verkündet
In Kraft seit 14.07.2003

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