Verordnung des Finanzministeriums Nr. 207 / 1998 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über die Berechnung des Werts der in einem Fonds oder Investmentfonds gehaltenen Wertpapiere
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.