Regel Nr. 206 / 1949 Coll.
Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales über soziale Maßnahmen der im Ausland lebenden tschechischen Bürger
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.