Regel Nr. 206 / 1949 Coll.

Verordnung des Ministers für Arbeit und Soziales über soziale Maßnahmen der im Ausland lebenden tschechischen Bürger

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf