Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Nr. 205 / 2024 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über die Mitteilung der Tschechischen Republik gemäß Artikel 26 Absatz 4 des Europäischen Übereinkommens über gegenseitige Unterstützung in Strafsachen (Straßburg, 20. April 1959) im Zusammenhang mit der Annahme von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über einen Europäischen Strafverfolgungsbefehl (2014 / 41 / EU)

Zeitliche Textfassungen

01.07.2024 Verkündet
In Kraft seit 01.07.2024

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