Verordnung des Finanzministeriums Nr. 205 / 1964 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über Rechnungslegung und Zahlung von Lieferungen für Investitionsbau und Überholung
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.