Dekret Nr. 204 / 2008 Coll.

Bestellung von Unterlagen, die das betreffende tschechische Unternehmen verpflichtet ist, dem Notar für die Erteilung einer Rechtsurkunde zur Vervollständigung der Errichtung eines europäischen Unternehmens durch Zusammenschlüsse vorzulegen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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