Dekret Nr. 204 / 2008 Coll.
Bestellung von Unterlagen, die das betreffende tschechische Unternehmen verpflichtet ist, dem Notar für die Erteilung einer Rechtsurkunde zur Vervollständigung der Errichtung eines europäischen Unternehmens durch Zusammenschlüsse vorzulegen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.