Regierungsverordnung Nr. 203 / 2024 Coll.

Verordnung der Regierung zur Festlegung der Höhe der staatlichen Haushaltsmittel, die zur finanziellen Entschädigung für indirekte Kosten für Sektoren bestimmt sind, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise im Jahr 2023 ein erhebliches Risiko für CO2-Emissionen festgestellt wurde

Zeitliche Textfassungen

01.07.2024 Aktuell
In Kraft seit 01.07.2024
28.06.2024 Verkündet
In Kraft seit 28.06.2024
28.06.2024 MINULE_NEUCINNE
In Kraft seit 28.06.2024 bis 30.06.2024

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