Regierungsverordnung Nr. 203 / 2021 Coll.
Regierungsverordnung über die Benennung einer nationalen Kontaktstelle zum Informationsaustausch über die Einhaltung von Alarm- und Signalisierungswaffen mit etablierten technischen Spezifikationen
Diese Vorschrift verweist auf
Gesetz Nr. 156 / 2000 Coll.
Führt durch
Gesetz über die Prüfung von Feuerwaffen und Munition
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.