Gefunden am Verfassungsgericht der Tschechischen Republik Nr. 203 / 1996 Coll.
Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik fand vom 3. Juli 1996 über den Vorschlag zur Aufhebung des allgemein verbindlichen Erlasses der Stadt Hořice in Podkrkonoší vom 25. Oktober 1994 Nr. 7 / 94 über das Verbot der faschistischen, kommunistischen, Nazis und rassistischen Propaganda im Gebiet Hořice
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.