Regierungsverordnung Nr. 202 / 2022 Coll.
Die Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 565/2020 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung einer indirekten Kostenkompensation für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise ein erhebliches Risiko für die CO2-Emissionen festgestellt wurde, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 40/2022 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...