Regierungsverordnung Nr. 202 / 2022 Coll.

Die Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 565/2020 Slg. über die Bedingungen für die Gewährung einer indirekten Kostenkompensation für Sektoren, in denen aufgrund der Projektion von Treibhausgasemissionen in die Strompreise ein erhebliches Risiko für die CO2-Emissionen festgestellt wurde, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 40/2022 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Regierungsverordnung Nr. 565 / 2020 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Entschädigung indirekter K...
Wird geändert durch
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