Verordnung Nr. 202 / 1989 Slg.

Verordnung des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums der Finanzen zur Aufhebung bestimmter Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Wirtschaftsinformationen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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