Dekret des Außenministers Nr. 202 / 1968 Coll.
Dekret des Außenministers über die Benennung von Tuzex, Aktiengesellschaft, bestimmte ausländische Transaktionen durchzuführen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.