Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 201 / 2008 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Erklärung eines Betrags, der 50% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke des Lebens und der Existenzminima entspricht, und 50% und 25% des durchschnittlichen Monatslohns in der Volkswirtschaft für die Zwecke der staatlichen sozialen Unterstützung

Zeitliche Textfassungen

12.06.2008 Verkündet
In Kraft seit 12.06.2008

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