Act Nr. 20 / 2023 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 65/2022 Slg. über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen in der geänderten Fassung und andere damit zusammenhängende Gesetze verursacht werden

Gültig In Kraft seit 24.01.2023
20
DIE RECHT
vom 11. Januar 2023
zur Änderung des Gesetzes Nr. 65/2022 Slg. über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen in der geänderten Fassung und andere damit zusammenhängende Gesetze verursacht werden
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:

ČÁST PRVNÍ

Änderung des Gesetzes über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten im Gebiet der Ukraine durch die Invasion russischer Truppen
Čl. I
Gesetz Nr. 65 / 2022 Slg., über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten im Gebiet der Ukraine durch die Invasion russischer Truppen, geändert durch Gesetz Nr. 175 / 2022 Slg. und Gesetz Nr. 198 / 2022 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 (1) werden die Worte "und die Bedingungen für die Erweiterung " am Ende des Textes in Buchstabe a hinzugefügt.
2. Im ersten Satz von Artikel 5 Absatz 4 werden die Worte "ein Visaaufkleber im Reisedokument " ersetzt durch" ein Visumaufkleber im Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31. März 2024" und im zweiten Satz das Wort "vorläufig " gelöscht.
3. In Ziffer 5a Absatz 1 wird der erste Satz durch den Satz ersetzt: "Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis in der Tschechischen Republik, der in der Vertretung in der Ukraine gestellt wurde, ist inakzeptabel."
4. Absatz 6 (2) lautet wie folgt:
"(2) Wenn ein Ausländer, der einen vorübergehenden Schutz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ohne gültiges Reisedokument genießt und beweist, dass er kein Reisedokument von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes erhalten kann, stellt das Innenministerium oder die Polizei der Tschechischen Republik ihm eine Reiseidentitätskarte nach dem Gesetz über den Wohnsitz von Ausländern im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik aus. Dies gilt nicht, wenn lokale Bedingungen die Ausgabe einer Reisekarte nicht zulassen. Der Fremde ist verpflichtet, ein Foto zu präsentieren."
5. In § 6 Abs. 5 werden am Ende des zweiten Satzes die Worte "auch während des Verfahrens" angefügt.
6. In Artikel 6 werden nach Absatz 8 folgende Absätze 9 und 10 eingefügt:
"(9) Ist in der Zeit vom 24. Februar 2022 Ausländern ein Visum im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt im Gebiet der Ukraine gewährt worden, der sich aus einer Invasion russischer Truppen für mehr als 90 Tage zum Zweck des Leidens im Gebiet der Tschechischen Republik gemäß § 33 Abs. 1 a) des Gesetzes über den Wohnsitz von Ausländern im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik oder nach § 33 Abs. 3 des Auslandsgesetzes im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik ergibt.
(10) Die Erteilung eines Visums nach Absatz 9 wird durch einen auf oder außerhalb des Reisedokuments markierten Visaaufkleber zertifiziert. Ist es nicht möglich, das Visum in Bezug auf die örtlichen Bedingungen für die Erteilung des Visums durch einen Visaaufkleber zu bescheinigen, kann eine Ausschreibung auf oder außerhalb des Reisedokuments erfolgen."
Die Absätze 9 bis 11 werden in den Absätzen 11 bis 13 umnummeriert.
7. Absatz 6 (13) lautet wie folgt:
"(13) Die Bestimmungen des Gesetzes über die Eintragung von Einwohnern, die die Verteilung der Geburtenzahlen an Ausländer regieren, gelten nicht für einen Fremden, dem:
a) vorübergehender Schutz gewährt wurde oder
b) ein Visum im Zusammenhang mit einem bewaffneten Konflikt im Gebiet der Ukraine ausgestellt wurde, der sich aus einer Invasion der Truppen der Russischen Föderation ergibt, um mehr als 90 Tage zu bleiben, um weiterhin im Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik gemäß § 33 Abs. 1 a) des Gesetzes über den Wohnsitz von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik zu bleiben, das sie nicht zum vorübergehenden Schutz oder nach § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Wohnsitz der Tschechischen Republik berechtigt.
8. Die folgenden Abschnitte 7b bis 7g werden nach Abschnitt 7a, einschließlich der Überschriften, eingefügt:
„§ 7b
Verlängerung des vorübergehenden Schutzes
(1) Ist der vorübergehende Schutz auf der Ebene der Europäischen Union nicht beendet, so gilt der Aufenthalt eines Ausländers, der 2022 in der Tschechischen Republik vorübergehend Schutz gewährt wurde, als vorübergehender Schutz ab dem 1. April 2023 oder ab dem Tag nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis für vorübergehenden Schutz, wenn dieser Moment früher ist, bis zum 30. September 2023, wenn das Alien für seine Verlängerung bis zum 31. März 2023 gemäß Absatz 3 registriert ist.
(2) Kommt ein Ausländer bis zum 30. September 2023 nach dem in dieser Bestimmung vorgesehenen Verfahren zur Kennzeichnung eines Visumsaufklebers an, so gilt der Wohnsitz eines solchen Fremden in der Tschechischen Republik bis zum 31. März 2024 als vorübergehender Schutz.
(3) Zur Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Ausländer verpflichtet, sich mit einem auf der Website des Innenministeriums veröffentlichten elektronischen Formular zu registrieren (im Folgenden "Registrierung"). Es wird kein anderes Verfahren berücksichtigt. Die Registrierung erfolgt durch Senden eines Registrierungszertifikats an eine E-Mail-Adresse, die der Ausländer in das Registrierungsformular eingibt. Die Registrierungsbescheinigung enthält das Datum und den Ort der Arbeit, an dem der Ausländer für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes anwesend sein soll.
(4) Zum Zeitpunkt der Registrierung ist der Fremde verpflichtet, den Ort des registrierten Wohnsitzes in der Tschechischen Republik und den Namen und die Anschrift der Schule anzugeben, in der das Kind für die Pflichtschulbildung oder gegebenenfalls für die Pflichtschulbildung eingetragen ist, wenn diese Verpflichtung bereits festgelegt und dauerhaft ist.
(5) Wenn der Visaaufkleber gekennzeichnet ist, ist der Ausländer verpflichtet, einen Beherbergungsnachweis gemäß § 6 Abs. 1 vorzulegen, andernfalls ist der Visaaufkleber nicht zu kennzeichnen; die Verpflichtung, einen Beherbergungsnachweis vorzulegen, gilt nicht für Ausländer,
(a), die von einer Krisenbewältigungsbehörde beherberget wurde oder die gemäß Absatz 6b Unterkunft erhalten hat und noch an diesem Ort ist; oder
b) die nach dem 27. Juni 2022 für den vorübergehenden Schutz beantragt haben und der angegebene Aufenthaltsort mit dem in der Anmeldung angegebenen Wohnsitz zusammenfällt.
(6) Für ein Kind unter 18 Jahren wird der Visaaufkleber nur von der Person übernommen, die beweist, dass er der gesetzliche Vertreter dieses Kindes oder der Person ist, die berechtigt ist, für dieses Kind zu handeln.
(7) Ein Fremder, der innerhalb der festgelegten Frist oder am angegebenen Arbeitsort keinen Visa-Sticker markiert, ist verpflichtet, eine neue Reservierung des Begriffs mit elektronischer Form vorzunehmen.
(8) Ausländische Personen, die nicht bis zum 31. März 2023 für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes nach diesem Gesetz registriert sind, werden bis zum Ende dieses Datums auf den vorübergehenden Schutz verzichtet. Der in Absatz 5 oder 6 genannte vorübergehende Schutz tritt nach Ablauf dieses Datums auf.
§ 7c
Visa Aufkleber
(1) Die Gültigkeitsdauer des Visaaufklebers, der die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bescheinigt, ist vom 1. April 2023 bis spätestens 31. März 2024 anzugeben.
(2) Ist es angesichts der örtlichen Bedingungen für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes nicht möglich, den Visaaufkleber zu markieren, kann eine Ausschreibung über die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes auf oder außerhalb des Reisedokuments erfolgen.
§ 7d
Neuer Antrag auf vorübergehenden Schutz
(1) Wird ein Ausländer, der nach diesem Gesetz von der Tschechischen Republik vorübergehenden Schutz gewährt und nicht mehr zum vorübergehenden Schutz berechtigt ist, ein neuer Antrag auf vorübergehenden Schutz und vorübergehenden Schutz gewährt, so hat er einen Rechtsstatus nach diesem Gesetz, den er am letzten Tag seines Verbrauchs registriert hatte. Der Zeitraum, in dem der Ausländer keinen vorübergehenden Schutz genießt, gilt nicht als Aufenthaltszeit in der Tschechischen Republik auf der Grundlage eines vorübergehenden Schutzes.
(2) Der Visaaufkleber oder die Aufzeichnung der Gewährung eines vorübergehenden Schutzes ist seit der neuen Gewährung eines vorübergehenden Schutzes gekennzeichnet.
§ 7e
Verlängerung des Visums für den Zweck des Leidens
(1) Ein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen zum Zweck des Aufenthaltes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gemäß § 33 Abs. 1 Buchstabe a des Gesetzes über den Wohnsitz von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik, das sie nicht berechtigt, für einen vorübergehenden Schutz zu bleiben, oder gemäß § 33 Abs. 3 des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik, das von einem Staatsangehörigen der Ukraine oder seiner Familie in Verbindung mit einem bewaffneten Konflikt in der Tschechischen Republik seit dem Staat gewährt wird 24
(2) Der Ausländer, der ein Visum gemäß Absatz 1 hält, kann an dem Innenministerium teilnehmen, um einen Visaaufkleber mit einer verlängerten Gültigkeitsdauer zu markieren; für diesen Akt ist der Fremde verpflichtet, ein Predate zu arrangieren, andernfalls wird das Etikett nicht markiert. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist bis zum 31. März 2024 auf dem Visumaufkleber anzugeben.
(3) Ist es angesichts der örtlichen Bedingungen des in Absatz 1 genannten Visums nicht möglich, den Visaaufkleber zu markieren, kann auf oder außerhalb des Reisedokuments eine Ausschreibung über die Erteilung des Visums erfolgen.
§ 7f
(1) Ab dem 1. Januar 2023 ist ein Aufenthaltsvisum von mehr als 90 Tagen zum Zweck des Aufenthaltes auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gemäß § 33 Abs. 1 Buchstabe a des Gesetzes über die Niederlassung von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik, das nicht für vorübergehenden Schutz oder gemäß § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt im Gebiet der Ukraine durch die Invasion der Russischen Föderation verursacht wird. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist bis zum 31. März 2024 auf dem Visumaufkleber anzugeben.
(2) Ist angesichts der örtlichen Bedingungen des in Absatz 1 genannten Visums eine Markierung des Visaaufklebers nicht möglich, kann eine Ausschreibung über die Erteilung des Visums an oder außerhalb des Reisedokuments erfolgen.
§ 7g
Verlängerung des vorübergehenden Schutzes und des Visums zum Zweck der Notsituation
(1) Im Notfall kann die Regierung vorsehen, dass ein vorübergehender Schutz durch Ausländer, der bis zum 31. März 2023 für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes gemäß Artikel 7b Absätze 1 und 3 registriert ist, bis zum 31. März 2024 verlängert wird.
(2) Die Verlängerung des in Absatz 1 genannten vorübergehenden Schutzes und die Wiedereinlösung des vorübergehenden Schutzes nach Artikel 7d Absatz 1 wird nicht auf oder außerhalb des Reisedokuments angegeben und die Verpflichtung, auf dem Visaaufkleber zu erscheinen, wird eingestellt. Absatz 7b Absatz 3 letzter Satz gilt nicht.
(3) Die Verlängerung des in Artikel 7e Absatz 1 genannten Visums ist nicht auf oder außerhalb des Reisedokuments eines Fremden zu kennzeichnen und die Verpflichtung, auf dem Visumsaufkleber zu erscheinen, einzustellen.
9. In Artikel 9 Absatz 2 werden die Worte "Abschnitt 7b bis "und die Zahl" 2023" durch "2024" ersetzt.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Coll., zu bestimmten Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt im Gebiet der Ukraine, die durch die Invasion der russischen Föderation Truppen verursacht, wie wirksam ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, gelten auch für den Antrag auf vorübergehenden Schutz oder für ein Visum zu bleiben mehr als 90 Tage für den Zweck des Leidens Residenz im Gebiet der Tschechischen Republik gemäß Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 326 /
2. Das Verfahren für die Anwendung einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis gemäß Artikel 43 des Gesetzes Nr. 326 / 1999 Slg., über den Wohnsitz von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze, wie wirksam zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, die den Visainhaber nicht berechtigt, für einen Zeitraum von 90 Tagen zu bleiben, um auf dem Gebiet der Tschechischen Republik gemäß § 33 Abs.

ČÁST DRUHÁ

Änderung des Gesetzes über nichtmedizinische medizinische Berufe
Čl. III
Gesetz Nr. 96/2004 Slg., über die Bedingungen für den Erwerb und die Anerkennung von Zuständigkeiten für die Leistung von nichtmedizinischen Berufen und für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von medizinischer Versorgung und der Änderung von bestimmten verwandten Gesetzen (Gesetz über nichtmedizinische medizinische Berufe), geändert durch Gesetz Nr. 125/2005 Slg., Gesetz Nr. 111 / 2007 Slg., Gesetz Nr. 124 / 2008 Sl., Nr.
1. In § 22 Abs. 1 werden die Worte "die von einer Universität nach Sondergesetzen 9d durchgeführt werden" gestrichen.
2. In Artikel 22 Absatz 3 werden die Worte "5 Jahre" gestrichen.

ČÁST TŘETÍ

Änderung des Gesetzes über Bildungsmaßnahmen im Kontext des bewaffneten Konflikts auf dem Territorium der Ukraine durch Invasion der Truppen der Russischen Föderation
Čl. IV
Gesetz Nr. 67 / 2022 Slg., über Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildung im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine durch die Invasion russischer Truppen, geändert durch Gesetz Nr. 175 / 2022 Slg. und Gesetz Nr. 199 / 2022 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 (5) und (6) lautet:
"(5) Im Einvernehmen mit dem Gründer kann der Schulleiter nur für Ausländer zwischen dem 1. Juni 2023 und dem 15. Juli 2023 einen Eintritt in die Vorschul- oder Primarbildung vorsehen. Ein Fremder darf innerhalb der in § 34 Abs. 2 oder § 36 Abs. 4 des Bildungsgesetzes vorgesehenen Frist keinen Antrag auf Eintragung in diese Schule stellen.
(6) Stellt der Schuldirektor die in Absatz 5 genannte Registrierung vor, so unterrichtet er den Ort und die Zeit seines Verhaltens spätestens zusammen mit der Notifizierung des Ortes und der Dauer der Registrierung nach dem Schulrecht. Die in Absatz 5 genannten Protokolle unterliegen den Registrierungsregeln nach dem Bildungsgesetz, mit Ausnahme des in den Absätzen 34 Absätze 2 und 36 Absatz 4 des Bildungsgesetzes genannten Betriebs.
2. In § 2c wird das Wort "Schule " durch das Wort ersetzt" Schule oder wenn ein Fremder nicht beteiligt ist" und das Wort "obligatorisch" gelöscht.
3. In Ziffer 10 (2) wird "2023 " durch" 2024" ersetzt.

ČÁST ČTVRTÁ

FINANZIERUNG
Čl. V
Dieses Gesetz wird am Tag nach seiner Veröffentlichung wirksam.
Pekarová Adamová v. r.
Zeman v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 20 / 2023 Coll., zur Änderung des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Coll., über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine durch die Invasion russischer Truppen, in der geänderten Fassung, und andere verwandte Gesetze
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.01.2023
In Kraft seit24.01.2023
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 351
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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