Dekret Nr. 2 / 1968 Coll.
Verordnung des Außenministers über das Internationale Übereinkommen über die Sicherheit des Lebens am Meer und über Regeln für die Verhütung von Kollisionen am Meer, vereinbart in London am 17. Juni 1960
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.