Regel Nr. 2 / 1959 Coll.
Verordnung zur Änderung des Anhangs I des Internationalen Übereinkommens über den Verkehr von Gütern durch Schiene (CIM) vom 25. Oktober 1952
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.