Erlass des Justizministeriums Nr. 197 / 1996 Coll.

Verordnung des Justizministeriums über die Regeln der Prüfung für Recht und Anerkennung (Recht)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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