Dekret Nr. 197 / 1964 Coll.
Verordnung des Finanzministeriums über den Umfang und die Bedingungen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Schäden durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.