Dekret Nr. 196 / 2023 Coll.

Dekret über die Ermittlung der effektiven Kosten für die Einrichtung und Sicherung der Schnittstelle, um das Erkennungswerkzeug, das Verfahren für ihre Anwendung und die Art und Weise, wie sie bezahlt werden

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.07.2023
196
ERKLÄRUNG
vom 19. Juni 2023
über die Ermittlung der effektiven Kosten für die Einrichtung und Sicherung der Schnittstelle für die Verbindung des Detektionswerkzeugs, die Prozedur für ihre Anwendung und die Art und Weise, wie sie bezahlt werden
Das Verteidigungsministerium sieht in Zusammenarbeit mit dem tschechischen Telekommunikationsamt gemäß § 150 Abs. 7 des Gesetzes Nr. 127 / 2005 Slg., über elektronische Kommunikation und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über elektronische Kommunikation), geändert durch Gesetz Nr. 150 / 2021 Slg., zur Umsetzung von § 98a Abs. 5 dieses Gesetzes vor:
§ 1
Verfahren zur Ermittlung der effektiven Kosten für die Einrichtung und Sicherung der Schnittstelle
(1) Die Kosten, die effektiv entstanden sind (nachfolgend als "Kosten" bezeichnet), um eine Schnittstelle für die Verbindung eines Erkennungswerkzeugs zu schaffen und zu sichern, das eine gezielte Erkennung von Phänomenen ermöglicht, die die Existenz eines Cyberangriffs oder einer Bedrohung und deren Identifizierung nach dem Militärgeheimdienstgesetz am benannten Punkt des öffentlichen Kommunikationsnetzes andeuten, werden als Summe aus:
a) den Kaufpreis für immaterielle und immaterielle Vermögenswerte nach den Rechnungslegungsvorschriften;
b) sonstige notwendige Kosten, die bei der Einrichtung einer solchen Schnittstelle oder Mietkosten entstehen, und
c) die Kosten der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sicherheit dieser Schnittstelle.
(2) Nur die Kosten, die in den Konten der natürlichen juristischen oder geschäftlichen Person enthalten sind, die das öffentliche Kommunikationsnetz bereitstellt oder den öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst erbringt, dem sie zu zahlen sind (nachstehend als "geforderte Person" bezeichnet).
(3) Die Erstattung der Kosten für den Schuldner gilt nicht für einen Zeitraum, in dem die Schnittstelle des Schuldners die Entlastung der Verpflichtung, die in einer Entscheidung des Verteidigungsministeriums nach dem Militär-Geheimdienstgesetz oder des Schuldners zu einem bestimmten Zeitpunkt aus einem anderen Grund festgelegt ist, nicht den durch diesen Beschluss auferlegten Verpflichtungen entspricht.
§ 2
Kostenrechnung und Laufzeit
(1) Bis zum 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Anspruch auf Erstattung der Kosten im Rahmen dieser Bestellung gestellt wurde, legt der Schuldner dem militärischen Geheimdienst vor. Die Kostenrechnung für den November wird von der bis zum 10. Dezember desselben Jahres verantwortlichen Person eingereicht.
(2) Im begründeten Fall kann die verpflichtete Person mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Militärischen Geheimdienstes für einen anderen Zeitraum als den in dieser Ordnung genannten Gebühren berechnen. Absatz 1 gilt in diesem Fall entsprechend.
(3) Die Fälligkeit der Kostenrechnung beträgt innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist für ihre Einreichung.
§ 3
Kostenrechnungsunterlagen
(1) Insbesondere sind die folgenden Unterlagen der Kostenrechnung beizufügen:
a) die Berechnung der Gesamtkosten nach dieser Verordnung;
b) eine Kopie des Steuerbelegs für den Erwerb von Eigentum, das in einem Pauschalbetrag gezahlt wird;
c) eine Kopie des Steuerbelegs für den Erwerb von Anlagevermögen, einschließlich seiner Anlagen, mit Angabe der Positionen und der entsprechenden Einkaufspreise der Waren, deren Abschreibung in die Kostenerstattung und die Berechnung der Rechnungsabschreibung nach dem Kaufpreis und dem Abschreibungsplan enthalten ist;
d) eine Kopie des Steuerbelegs für die Vermietung von Anlagegütern, einschließlich ihrer Anlagen, mit Angabe der Gegenstände und des entsprechenden Mietpreises;
e) eine Kopie des Steuerdokuments für den Dienst im Zusammenhang mit der Sicherheit der Schnittstelle;
f) eine Kopie des Nachweises der Kosten der Vermögenssicherheit, die von ihrem eigenen Personal durchgeführt wird.
(2) Der Verantwortliche legt die Unterlagen an die erste Rechnungsabrechnung fest. Bei einer Änderung der Rechnungslegungsdaten trägt sie den Nachweis dieser Änderung zur nächsten Kostenrechnung bei.
§ 4
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
Verteidigungsminister:
Mgr. Chernochová v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 196 / 2023 Coll., über die Methode der Bestimmung des Kostenniveaus, die effektiv zur Einrichtung und Sicherung der Schnittstelle für die Verbindung des Erkennungswerkzeugs, das Verfahren für ihre Anwendung und die Methode der Erstattung entstanden sind
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.06.2023
In Kraft seit01.07.2023
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 1

Dodatek č.2 - Odstranění objektu na ul. Strmá 808/5 Ostrava-Mariánské Hory - DAV a.s.
Statutární město Ostrava, městský obvod Mariánské... DAV, a.s.
3 808 897 CZK
17.08.2025
Benachrichtigungen
Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf