Regierungsverordnung Nr. 195 / 1995 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierung der Tschechoslowakischen Republik Verordnung Nr. 34/1986 Slg. über den einmaligen außergewöhnlichen Schadensersatz für die Erfüllung von Brandschutzaufgaben, geändert durch die Regierung der Tschechischen Sozialistischen Republik Verordnung Nr. 168/1989 Slg.
Diese Vorschrift verweist auf
Unbekannte Vorschrift
Ändert
Unbekannte Vorschrift
Führt durch
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.