Dekret des Außenministers Nr. 195 / 1968 Coll.
Dekret des Außenministers über die Benennung von Koospol, Public Company for Foreign Trade, bestimmte ausländische Transaktionen durchzuführen
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.