Dekret Nr. 193 / 2011 Coll.

Verordnung über Mindestanforderungen an die Satzung eines kollektiven Investmentfonds und Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnung eines kurzfristigen MWF und eines MMF

Zeitliche Textfassungen

15.07.2011 Verkündet
In Kraft seit 15.07.2011
15.07.2011 Vorherige
In Kraft seit 15.07.2011 bis 18.08.2013

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