Verordnung Nr. 192 / 1989 Slg.
Erlass des Bundesministeriums für Finanzen zur Umsetzung des Gesetzes über Beiträge zum Staatshaushalt
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.