Regel Nr. 192 / 1950 Coll.

Verordnungen zur Festlegung detaillierterer Verfahrensregeln in Straf- und Zivilsachen (Geschäftsordnung)

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf