Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 191 / 1998 Coll.

Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel zur Änderung des Erlasses des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 169 / 1995 Slg., zur Festlegung von Einzelheiten über die Versorgungsbedingungen und die Methode zur Berechnung der Schäden, die durch Lieferanten durch die unbefugte Stromsammlung verursacht werden, in der Fassung des Erlasses Nr. 196 / 1996 Slg.

Zeitliche Textfassungen

07.08.1998 Verkündet
In Kraft seit 07.08.1998
07.08.1998 Aktuell
In Kraft seit 07.08.1998

Novellierungen

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