Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 191/1997

Verordnung des Landwirtschaftsministeriums zur Änderung des Erlasses des Landwirtschaftsministeriums Nr. 102 / 1996 Slg. über die Berechnung der Kosten für die Tätigkeit eines gewerblichen Forstunternehmers in Fällen, in denen seine Tätigkeit vom Staat erfaßt wird

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf