Regierungsverordnung Nr. 190 / 2019 Coll.
Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 74/2017 Slg. über bestimmte Bedingungen für die Gewährung von Beihilfen für die Lieferung von Obst, Gemüse, Milch und Schulerzeugnissen und zur Änderung bestimmter damit zusammenhängender Regierungsvorschriften, geändert durch die Verordnung Nr. 128/2018 Slg.
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Keine ausgehenden Zusammenhänge.
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Keine eingehenden Zusammenhänge.