Verordnung Nr. 190/1996

Erlass des tschechischen Amtes der Geographischen und Katastralen, Durchführungsgesetz Nr. 265 / 1992 Slg., über die Registrierung von Eigentumsrechten und sonstigen Sachrechte, geändert durch Gesetz Nr. 210 / 1993 Slg. und Gesetz Nr. 90 / 1996 Slg., und das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 344 / 1992 Slg., über das Immobilienregister der Tschechischen Republik (Hauptrecht), geändert durch Gesetz Nr. 89 /

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

Favoriten
Browserverlauf