Gesetz Nr. 19 / 1964

Gesetz zur Aufhebung der Zollsenkungen bei der Einfuhr von Maschinen

Gültig In Kraft seit 08.02.1964
Inhalt
19
Recht
vom 31. Januar 1964
zur Aufhebung der Zollnachlässe bei der Einfuhr von Maschinen
Die Nationalversammlung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik hat über dieses Gesetz entschieden:
§ 1
Gesetz Nr. 293 / 1948 Slg. über Zollrabatte für die Einfuhr von Maschinen und Apparaten wird aufgehoben.
§ 2
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Novotný v. r.
Fierlinger v. r.
Lenárt v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 19 / 1964 Slg., Abschaffung der Zollnachlässe bei der Einfuhr von Maschinen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum08.02.1964
In Kraft seit08.02.1964
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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