Gesetz Nr. 189 / 2006 Coll.
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Krankenversicherungsgesetzes
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Gesetz Nr. 117/1995
Wird geändert durch
Staatliche Sozialhilfegesetz
Gesetz Nr. 118/1995
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Ann...
Gesetz Nr. 168 / 2005 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 117/1995
Gesetz Nr. 186 / 2004 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Annahme des Zollg...
Gesetz Nr. 155/1995
Wird geändert durch
Rentenversicherung
Gesetz Nr. 155/1995
Führt Übergangsbestimmungen ein
Rentenversicherung
Gesetz Nr. 160/1995
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Ann...
Gesetz Nr. 182 / 1994
Wird geändert durch
Gesetz zur Erhöhung der staatlichen Entschädigung für unbesicherte Kinder und be...
Gesetz Nr. 221 / 1999
Wird geändert durch
Gesetz über Berufssoldaten
Gesetz Nr. 225 / 1999
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung de...
Gesetz Nr. 361 / 2003 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz über die Dienstleistungsquote der Mitglieder des Sicherheitskorps
Gesetz Nr. 361 / 2005 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 143 / 2001 Slg., zum Schutz des Wettbewerbs...
Gesetz Nr. 362 / 2003 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz über die Änderung von Gesetzen im Zusammenhang mit der Annahme des Gesetz...
Gesetz Nr. 320 / 2015 Coll.
Ändert
Gesetz über die Feuerwehr der Tschechischen Republik und über die Änderung besti...
Gesetz Nr. 309/2002
Wird geändert durch
Gesetz über die Änderung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Annahme...
Gesetz Nr. 424 / 2003 Coll.
Wird geändert durch
Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 582 / 1991 Slg. über die Organisation und D...
Gesetz Nr. 420/2002
Wird geändert durch
Gesetz zur Verkürzung der Frist für Beamte der Staatsgewalt und bestimmte staatl...